CLIMATE FAIR ist ein Warenzeichen für klimafreundlich erzeugte Produkte aus der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft. Der Verband für Ökolgische und Klimaresilisiente Land- und Ernährungswirtschaft ECOLAND e.V. ist Zeicheninhaber (Kollektivmarke Reg Nr.302009031066) und vergibt das Warenzeichen auf Grundlage der zugrunde liegenden Markensatzung:

Satzung der Kollektivmarke CLIMATE-FAIR

§ 1 Gegenstand und Rechtsgrundlage

  1. Gegenstand dieser Satzung ist die Kollektivmarke "CLIMATE-FAIR".
  2. Das Markenzeichen ist beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA als Kollektivmarke/Wort-Bildmarke nach§§ 97 ff MarkenG unter AZ 30 2022 014 463.4 beantragt.
  3. Inhaberin der Kollektivmarke ist ECOLAND e.V. als Kollektiv der Ecoland Mitglieder. Mitglieder sind Betriebe der ökologischen Land­ und Ernährungswirtschaft welche die Richtlinien des ECOLAND­ Verband vollständig erfüllen und per Antrag die Mitgliedschaft erworben haben.

§ 2  Zweck der Kollektivmarke:
Das Zeichen dient zur Kennzeichnung von Waren und Erzeugnissen aller Art, welche nach den nachfolgend aufgeführten Standards ökologisch und klimafreundlich erzeugt oder hergestellt, verarbeitet und vermarktet werden:

  1. Ökologische Erzeugung, mindestens nach den gesetzlichen Richtlinien des Verbands für Ökologische Land- und Ernährungswirtschaft ECOLAND V., mindestens jedoch nach der VO EU BIO 834/2007 ff;.
  2. Klimafreundliche und die natürlichen Ressourcen schonende Erzeugung der Waren und Dienstleistungen unter Beachtung der Klimabilanz und ggf. Kompensation durch Ausgleichsmaßnahmen;
  3. Schutz, Förderung und Erhaltung der naturgegebenen Biodiversität als auch des vom Menschen geschaffenen Kulturerbes in Flora und Fauna;
  4. Einhaltung ethologischer Standards und ethisch verantwortbarer Umgang mit domestizierten Mitgeschöpfen und Wildtieren nach dem Prinzip "Ehrfurcht vor dem Leben";
  5. Kompensation von Erzeugern für ihre klimafreundlich klimapositiv und ökologisch erzeugten Lebensmittel mittels Klimazertifikaten welche auf der Grundlage wissenschaftlich ermittelter C02 - Einsparung und Resilienzmaßnahmen generiert und zertifiziert wurden.

§ 3  Nutzung des Markenzeichens
Die Nutzung der Kollektivmarke CLIMATE-FAIR wird durch die Markeninhaberin ECOLAND e.V. auf Antrag vergeben auf Grundlage der unter § 2 festgelegten Vorgaben. Die Markennutzung wird fortlaufend kontrolliert durch ein hierfür von ECOLAND e.V. zugelassenes Zertifizierungsinstitut. Bei widerrechtlicher Benutzung oder sonstiger Beeinträchtigung der Zeichen oder des Zeichengebrauchs kann die Nutzung des Zeichens/der Kollektivmarke per Vorstandsbeschluss der Zeichenträgerin / Markeninhaberin ECOLAND e.V. untersagt werden.

§ 4  Kreis der Berechtigten
Die Vergabe des Markenzeichens erfolgt auf Antrag an Mitglieder von ECOLAND e.V. und an Dritte welche die unter § 2 aufgeführten Standards nachweislich einhalten.

§ 5  Rechte und Pflichten der Zeichennutzer
Der Inhaber der Kollektivmarke ECOLAND e.V. ist berechtigt und verpflichtet, die Zeichennutzer auf Einhaltung aller in dieser Satzung enthaltenen oder genannten Bestimmungen in deren korrekten Anwendung zu überwachen bzw. zu kontrollieren. Die Kontrolle erfolgt über ein zugelassenes Zertifizierungs­ institut (§3).

Bei falschem oder unberechtigten Gebrauch des Zeichens/ der Kollektivmarke ist die Zeichenträgerin ECOLAND e.V. mit den gebotenen Mitteln vorzugehen und Verstöße zu ahnden. Insbesondere ist sie berechtigt, die Verstöße und geltendgemachten Ansprüche auch gerichtlich zu verfolgen.

Die Zeichenbenutzer sind verpflichtet, das Zeichen / die Kollektivmarke bestimmungsgemäß zu verwenden und zu benutzen.

Bekannt werdende Unkorrektheiten und Missbräuche der Zeichenverwendung sind der Zeichenträgerin bekanntzugeben. Ferner hat der Zeichnnutzer alles zu tun, um den Zweck der Zeichens zu fördern und die dem Zeichenträger zustehenden Beiträge und Umlagen pünktlich zu entrichten.

Der Zeichenträger ECOLAND e.v. gestattet seinen Mitgliedern und berechtigten Dritten das Markenzeichen zu führen und für die Produkte gemäß Ziff. § 2 zu verwenden, z. B. auf der Verpackung, auf Geschäftspapieren, Briefbögen, Werbematerialien oder sonstigen Ankündigungen wie auch sonst in ihren Geschäftsräumen, z. B. als Schild, Plakat usw.

Die Zeichennutzer sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Bestand, die Sicherung und die Durchsetzbarkeit der Rechte an dem Zeichen beeinträchtigt, behindert, gefährdet oder sonst wie in Frage stellt. Die Rechte aus dieser Satzung sind nicht übertragbar und gehen auf den Rechtsnachfolger nicht über.

§ 6  Satzungsänderungen
Satzungsänderungen oder Ergänzungen zu dieser Satzung bedürfen eines Beschlusses mit ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder einer ordentlichh einberufenen Mitgliederversammlung von ECOLAND e.V.

Inhaber:
Verband für Ökologische und Klimaresiliente Land- und Ernährungswirtschaft
ECOLAND e.V.

Haller Straße 20, D-75459 Wolpertshausen

Die Klimazertifkate aus nachhaltig klimaresilienter und ökologischer Land- und Ernährungswirtschaft

CLIMATE FAIR Erzeugnissen sind Klimazertifikate unterlegt welche auf zertifiziert ökologischer Landwirtschaft basieren nach VO EU BIO 2018/848 ff bzw. den strengenten Richtlinien des Verbands für Ökologische und Klimaresiliente Land und Ernährungswirtschaft ECOLAND entsprechen.

Neben der grundsätzlich klimafreundlich ökologischen Wirtschaftsweise erbringen die Erzeugerbetriebe vielfältige klimaresiliente Leistungen wie das anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und Windhecken und Humusaufbau auf den Feldern und Wiesen dieser bäuerlichen Betriebe. Dazu naturnahe Waldwirtschaft und Pflege der Kulturlandschaft, Förderung der Insektenfauna und Wildpflanzenflora. In der Summe münden all diese Resilienzmaßnahmen in eine individuelle jährliche Klimabilanz eines jeden Bauernhofs, gleich ob im Norden oder Süden auf der Welt.

Jährliche Hoftorbilanz und Zertifizierung

CLIMATE FAIR Erzeugnissen sind Klimazertifikate unterlegt welche auf zertifiziert ökologischer Landwirtschaft basieren nach VO EU BIO 2018/848 ff bzw. den strengenten Richtlinien des Verbands für Ökologische und Klimaresiliente Land und Ernährungswirtschaft ECOLAND entsprechen.

Die klimapositven Leistungen der am CLIMATE FAIR Programm teilnehmenden Bauernhöfe werden alljährlich im Rahmen einer Hoftorbilanz quantifiziert und validiert. Dies mündet in eine Verifizierung nach den Standards des GREENHOUSE GAS PROTOKOLLS 14064-3 ff, auch UN Gold Standard benannt, durch ein hierzu akkreditiertes Bio- und Klima-Kontrollinstitut und auf dieser verifizierten Grundlage bzw. Bilanz sämtlicher klimapositiver Leistungen eines Bauernhofs wird vom Verband für Ökologische und Klimaresiliente Land- und Ernährungswirtschaft ECOLAND ein Klimazertifikat für einen Jahreszeitraum ausgestellt welches die erbrachte Klima-Leistungsbilanz dokumentiert.

Diese auf Grundlage des GREENHOUSE GAS PROTOKOLLS ISO 14064 (Wikipedia) ausgestellten Klimazertifikate werden von ECOLAND CLIMATE angekauft und an CSRD Bedarfsunternehmen vermarktet. Der vollständige Erlös aus den Klimazertifikaten kommt den klimaresilient ökologisch wirtschaftenden Bauern unmittelbar zugute um die von ihnen geleisteten klimapositiven Leistungen zu vergüten.

CLIMATE FAIR für die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat sich mit der VO EU 2022/2464 welche am 5. Januar 2023 auch in Deutschland in Kraft getreten ist erheblich ausgeweitet. Beginnend ab dem 1. Januar 2024 ist die CSRD-Berichterstattung für alle Unternehmen mit über 500 MitarbeiterInnen verbindlich und wird zur Berichtspflicht neben der finanziellen Bilanzierung.

Fair fürs Klima – Fair zu den Bauern

Die vom Verband für Ökologische und Klimaresiliente Land- und Ernährungswirtschaft ECOLAND e.V. ausgestellten CLIMATE FAIR Zertifikate werden von ECOLAND CLIMATE angekauft und an CSRD Bedarfsunternehmen vermarktet. Der vollständige Erlös aus den Klimazertifikaten kommt den klimaresilient und ökologisch wirtschaftenden Bauernhöfen und Projekten im Süden wie im Norden der Welt unmittelbar zugute um ihre geleisteten klimapositiven Leistungen zu vergüten.

Beitrittsformulare hier

Climate change - Betrifft uns Alle

Ghana


Hohenlohe


Indien


Sansibar